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NPD bleibt Gefahr
Trotz leerer Kassen bleibe die NPD eine Gefahr; die Neonazi-Partei sei »auch ohne viel Geld sehr handlungsfähig«, erklärte Winfriede Schreiber, Leiterin des Verfassungsschutzes in Brandenburgs Innenministerium. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen habe die NPD starke Landesverbände; darüber hinaus verfüge sie über regionale Stärken. Hinzu kämen die sogenannten Freien Kräfte.
Gewaltstatistik
Das Bundesinnenministerium erwartet für das zu Ende gegangene Jahr 2009 einen neuen Höchststand rechtsextremer Straftaten. In den ersten zehn Monaten des Jahres seien 12.066 rechtsextrem motivierte Delikte registriert worden, mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bis Oktober seien durch rechtsextreme Gewalttaten 576 Menschen verletzt worden. Das Bundeskriminalamt nannte im Dezember eine noch deutlich höhere Zahl für 2009, nämlich rund 20.000 rechtsextrem motivierte Straftaten, darunter rund 2.000 »personenbezogene Übergriffe«, die neben zahlreichen Verletzten zwei Todesfälle aufweisen. Laut BKA-Präsident Ziercke finden im Schnitt pro Tag zwei bis drei rechtsextreme Gewalttaten statt.
Geld erschlichen
Gegen den wegen Finanzmanipulationen bereits verurteilten ehemaligen Bundesschatzmeister der NPD, Erwin Kemna, wurde erneut Anklage erhoben. In den Jahren 2002 bis 2006 hat die NPD ihre Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen frisiert, um überhöhte staatliche Zuschüsse zu erschleichen.
Reservisten
Neonazi-Funktionäre sind Vorstandsmitglieder von Reservistenkameradschaften und nehmen an Reservistenübungen der Bundeswehr teil. Das geht aus einer Veröffentlichung der »Frankfurter Rundschau« vom 17.12.2009 hervor.
Strafbilanz
1.400 Synagogen wurden im November 1938 und danach in Deutschland zerstört. »Die Schuldigen wurden nie bestraft«, erklärte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde von Frankfurt am Main, Salomon Korn. Auch gegen die Ausplünderer jüdischen Eigentums sei nicht vorgegangen worden. Wegen Naziverbrechen sei gegen 106.000 Täter ermittelt worden; aber es habe nur 6.498 Urteile gegeben.
Gegen Überlagerung
Gegen eine »Überlagerung« des mahnenden Gedenkens an die Reichspogromnacht am 9. November durch »Mauerfall«-Veranstaltungen wandte sich die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch.
Milde für Nazis
Mit einem Freispruch endete in Dortmund der Prozess gegen einen Neonazi, der an dem Überfall auf die Mai-Kundgebung des DGB beteiligt war. Die Gewalttaten (Angriffe mit Steinen, Holzstangen und Flaschen auf Kundgebungsteilnehmer und Polizisten) hätten ihm »nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen« werden können, erklärte das Gericht.
In Marburg setzte das Landgericht eine Strafe gegen den bereits mehrfach vorbestraften Neonazi Manfred Roeder herab. Vom Amtsgericht Schwalmstadt war er wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Landgericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das sei »ein Akt der Menschlichkeit, des Verzeihens und der vorweggenommenen Gnade« erklärte der Richter.
Bürgermeisterin verurteilt
Wegen Teilnahme an einer Sitzblockade gegen einen Neonaziaufmarsch wurde in Berlin die Bürgermeisterin von Lichtenberg, Christina Emmrich, zu einer Geldstrafe verteilt. Wie anderen Blockadeteilnehmern wurde ihr »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz« und »Nötigung« vorgeworfen. Auch an anderen Orten kommt es immer wieder zu solchen Anklagen und Verurteilungen.
Aufmärsche genehmigt
Entgegen vorangegangener Auflagen und Verbote wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im November Aufmärsche von Neonazis in Wunsiedel und München genehmigt. In Wunsiedel, wo die Neonazis früher Aufmärsche zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Heß durchführten, marschierten sie diesmal zum Gedenken an den verstorbenen NPD-Vizevorsitzenden Jürgen Rieger. In München führten sie einen »Heldengedenkmarsch« durch. In beiden Städten kam es zu Gegendemonstrationen.
»Minderheitenschutz«
Im hessischen Landtag verteidigte FDP-Sprecher Wolfgang Greilich die Aufhebung des Verbots eines NPD-Aufmarsches und den Polizeieinsatz gegen Blockadeversuche von Nazigegnern als erfolgreichen »Schutz des Minderheiten- und Demonstrationsrechts«.
Kriminelle Vereinigung
Bei der sächsischen Neonazi-Gruppe »Sturm 34« handele es sich den Indizien nach um eine kriminelle Vereinigung, entschied der Bundesgerichtshof und hob damit die Urteile des Landgerichts Dresden auf, das die Neonazis vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen und entsprechend milder beurteilt hatte. Das Landgericht muss den Prozess neu durchführen.
Neonazi-Verbindung
Der Dutschke-Attentäter Josef Bachmann, der als »Einzelgänger« bezeichnet worden war, hatte enge Kontakte zu einer Neonazi-Gruppe. Dies geht aus Unterlagen der Berliner Polizei hervor.
Kirchen gegen Rechts
Vertreter von kirchlichen Gemeinden und Verbänden haben zur Bildung einer »Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche für Demokratie - gegen Rechtsextremismus« aufgerufen. Menschenverachtende, rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Einstellungen seien mit dem christlichen Glauben unvereinbar, heißt es in dem von der »Aktion Sühnezeichen« verbreiteten Aufruf.
Auszeichnung
Der Bayerische Landtag hat das Bürgerforum Gräfenberg als herausragendes Beispiel einer Initiative gegen Rechtsextremismus ausgezeichnet. Die Bürgerinitiative tritt seit Jahren ständigen Aufmärschen von Neonazis vor Ort entgegen.
NPD-Verbot nötig
Zu Jahresbeginn forderten mehrere Politiker und Verbände erneut das Verbot der NPD. Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand bezeichnete das Verbot als »überfällig«. SPD-Innenexperte Sebastian Edathy forderte »endlich« entsprechende Maßnahmen. CSU-Innenminister Joachim Herrmann nannte die NPD »gefährlich«. Deshalb müsse gegen die NPD »jedes legale Mittel« eingesetzt werden. Im Widerspruch dazu will Hermann jedoch an der V-Leute-Praxis festhalten.
»antifa« - Magazin der VVN-BdA für antifaschistische Politik
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